Welche Aussage ist korrekt?
Über das MJP können Mandanten auch ihre Anwälte kontaktieren, die Nachrichten landen dann in deren beA-Postfächern. Umgekehrt können Anwälte so auch ihre Mandanten anschreiben. MJP-Nutzer erhalten eine Benachrichtigung via E-Mail oder SMS, wenn Nachrichten in ihrem Postfach eingehen.
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Via MJP kann man mit der Justiz korrespondieren bzw. elektronisch Dokumente rechtssicher einreichen. Das Postfach gilt als sicherer Übermittlungsweg im Sinne der Prozessvorschriften mit Behörden und Gerichten. Eine qualifizierte elektronische Signatur müssen MJP-Nutzer nicht verwenden.
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Ein MJP kann man vergleichsweise schnell einrichten und nutzen. Die Registrierung erfolgt mit Personalausweis oder Führerschein, später kommt beim Einloggen zwingend eine Zwei-Faktor-Authentifizierung dazu.
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Wer ein Justizpostfach hat, steht auch in einem Adressverzeichnis (ERV-Verzeichnisdienst). Gerichte und Staatsanwaltschaften finden dort die Adressen von Empfängern. Außerdem können auch andere Personen, die ebenfalls ein MJP oder ein elektronisches Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO) haben, die Daten anderer MJP-Nutzer sehen.
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