Was meinen Sie: Ist die Entlassung eines Polizisten aufgrund rassistischer und reichbürgertypischer Äußerungen möglich?
Das Verwaltungsgericht München hat der Klage gegen den Polizeibeamten stattgegeben und die Entlassung für rechtmäßig erklärt, da es sich bei den rassistischen Beleidigungen sowie den reichsbürgertypischen Äußerungen wie „"Wir sind ein besetztes Land", "Wir haben nur ein Grundgesetz, keine Verfassung", um eine besonders schwere Dienstpflichtverletzung handele.
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 05.07.2022
- M 19 L DK 21.3728 -
Ja
Nein
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