Muss das Jobcenter die Mietkosten für ein Zelt auf dem Campingplatz zahlen?
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab dem Mann recht und die Campingplatz-Gebühren wurden ihm erstattet. Die Begründung: "Ein Zelt auf einem Campingplatz ist sehr wohl eine Unterkunft im Sinn der Hartz-IV-Vorschriften. Entscheidend dabei ist, dass diese ausreichend Witterungsschutz und eine gewisse Privatsphäre bietet, einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren. Das ist hier durchaus gegeben. Andernfalls würden gerade die Menschen benachteiligt, die sich aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen kein qualitativ besseres Obdach leisten können."
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az: L 19 AS 1201/21)
Ja
Nein
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