Kann ein Katzenbesitzer Schadensersatz verlangen, wenn sich sein Tier aufgrund eines Werbefaxes verletzt?
Da in diesem Fall kein Kausalzusammenhang zwischen dem Fax und der Verletzung der Katze festgestellt werden kann, wurde die Schadenersatzforderung des Klägers abgelehnt. Die Katze sei nicht durch das Fax selbst verletzt worden, sondern durch den Schreck, den sie durch den herbei stürmenden Bersitzer erlitt. Dass das Telefon bei jedem Faxeingang klingelt, sei darüber hinaus in der Verantwortung des Katzenbesitzers.
Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 16.3.1999, Az. 4 C 4376/98
Nein
Ja
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