1989 wurde die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken beschlossen. Welche Behauptung zur Gurkenkrümmungsverordnung ist falsch?
Offiziell hieß die Regelung Handelsklassenverordnung. In ihr wurden 25 Früchte und Gemüsesorten - u.a. Gurken - in die drei Klassen Extra, 1 und 2 eingeteilt.
Diese Verordnung wurde 2009 wieder abgeschafft.
Gurken der Handelsklasse „Extra“ dürfen maximal 10 mm Krümmung auf 10 cm Länge aufweisen.
Es ist eine Verordnung der Europäischen Union.
25 Früchte und Gemüsesorten wurden in fünf Klassen Extra, 0, 1, 2, 3 eingeteilt.
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