Ist ein Unfall im Rahmen von Home-Schooling als Arbeitsunfall zu werten?
Das Sozialgericht München urteilte, dass das Herausholen des Buches in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht stehe. Der Kontakt zwischen Lehrkraft und Schülern sei trotz ausgeschalteter Kamera und Mikrofon möglich gewesen. Zudem ist laut einer Änderung der Vorschriften zur Unfallversicherung, die Arbeit im Home-Office, zu der auch das Home-Schooling gehört, in gleicher Weise versichert wie die Arbeit oder der Unterricht vor Ort. Folglich gilt der Unfall im Online-Unterricht als Arbeitsunfall.
Sozialgericht München (Az.: S 9 U 158/22)
Ja
Nein
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