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300 m von der Haustür bis zum Abholort: Ist das zumutbar?
Das Oberverwaltungsgericht gab der Behörde recht, die die Verlegung des Abholortes angeordnet hatte. Dass die Grundstückseigentümer ihre Mülltonnen 300 m weit transportieren müssen, sei in diesem Fall angemessen, da die Straße befestigt ist und der Transport somit keine unzumutbare Anstrengung verursache. Zudem sei es den Bewohnern gestattet, sich alternativ Müllsäcke aushändigen zu lassen, die sie statt der Mülltonnen dann mit dem Auto zum Abholort transportieren können.
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.07.2022
- 4 B 176/22 -
Ja
Nein
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