Müssen Arbeitnehmer/innen das Ergebnis von "Selbsttests" dem Arbeitgeber mitteilen?
Es ist angeraten, den Arbeitgeber von sich aus über ein positives Testergebnis zu informieren. Dies umso mehr, da bei einem positiven Testergebnis eine sofortige Absonderung erforderlich ist. Das heißt, Beschäftigte dürfen nicht zur Arbeit gehen oder müssen den Betrieb umgehend verlassen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, den Arbeitgeber über das Testergebnis zu informieren.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand: 15. April 2021)
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand: 15. April 2021)
Ja
Nein
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